Verkauft
Gespräch beginnenBel Étage für Stadtliebhaber – zentral, lebendig, authentisch



Die Immobilie
Inmitten des lebendigen Wiesbadener Westends befindet sich diese großzügige Altbauwohnung in der begehrten Bel Etage eines prachtvollen Kulturdenkmals. Die stilvolle 4,5-Zimmer-Wohnung vereint historischen Charme mit urbanem Lebensgefühl und bietet ein außergewöhnliches Wohnambiente für Liebhaber klassischer Architektur.
Bereits beim Betreten empfängt Sie ein heller, offen gestalteter Flur, von dem aus sämtliche Wohnräume sowie die Küche und das hochwertig modernisierte Badezimmer erreichbar sind. Die beeindruckenden Raumhöhen von bis zu vier Metern, edle Stuckelemente und Echtholzparkett verleihen der Wohnung ihre besondere Eleganz und Großzügigkeit.
Die vier großzügigen Zimmer bieten vielseitige Nutzungsmöglichkeiten – ob als stilvolle Wohnräume, Schlafzimmer, Homeoffice oder Gästezimmer. Große Fensterflächen sorgen für eine angenehme Lichtstimmung und unterstreichen den repräsentativen Charakter der Wohnung.
Ein besonderes Highlight sind die drei Balkone: Von den beiden straßenseitigen Balkonen eröffnet sich der Blick auf die prachtvollen Altbauten der Nachbarschaft und das charaktervolle Flair des Westends. Der rückwärtige Balkon mit Ausrichtung zum ruhigen Innenhof lädt dazu ein, die Abendsonne entspannt ausklingen zu lassen.
Die Lage verbindet urbanes Leben mit stilvollem Rückzug. Cafés, Restaurants und das kulturelle Leben Wiesbadens befinden sich direkt vor der Tür. Diese Wohnung eignet sich ideal für Menschen, die das pulsierende Stadtleben schätzen und zugleich ein elegantes Zuhause mit Charakter suchen.
Ausstattung
Die Ausstattung der Wohnung entspricht gehobenen Ansprüchen und verbindet klassische Elemente mit zeitgemäßer Funktionalität:
- Hochwertiger Echtholzparkettboden - Stilvolle Altbaudecken mit Stuck - Drei Balkone (Morgen- und Abendsonne) - Einbauküche mit Markengeräten (Siemens, Bosch) - Tageslichtbad (2019 modernisiert) mit Badewanne und Dusche - Kellerraum - Gemeinschaftlicher Innenhof
Lage
Die Immobilie befindet sich in der Seerobenstraße im beliebten Wiesbadener Westend – einer urbanen, lebendigen und gleichzeitig charmanten Wohnlage.
Die Innenstadt ist fußläufig erreichbar. In unmittelbarer Umgebung befinden sich zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Cafés, Restaurants sowie Grünflächen wie der Freizeitpark Walkmühle.
Die Verkehrsanbindung ist hervorragend:
- Öffentliche Verkehrsmittel in direkter Nähe - Schnelle Erreichbarkeit des Hauptbahnhofs - Gute Anbindung für Pendler - Auch Bildungseinrichtungen, darunter die Hochschule RheinMain, sind nur wenige Minuten entfernt – ideal für Familien und Berufstätige.
Weitere Angaben
Wir bearbeiten nur Anfragen mit vollständigen Adress- und Kontaktdaten.
VERTRAGSSCHLUSS / DAUER / KÜNDIGUNG
Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und der Fa. JVH Jung von Haus - Mark Jung Immobilien (im Folgenden JVH genannt) kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Courtageforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um weitere sechs Monate, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
DOPPELTÄTIGKEIT JVH
JVH ist berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages courtagepflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenskollision vorliegt. Außerdem darf JVH weitere Makler einschalten. Dem Kunden dürfen dadurch jedoch keine weiteren Kosten oder andere belastende Verpflichtungen entstehen.
PROVISIONSANSPRUCH JVH
Der Anspruch auf Provision ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
Kommt durch JVH Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ein anderer als der vorgesehene Hauptvertrag (z.B. Kauf – statt Mietvertrag oder umgekehrt) oder ein Hauptvertrag über ein anderes dem Kunden gehörendes Vertragsobjekt zustande, der mit dem beabsichtigten Hauptvertrag wirtschaftlich im Wesentlichen identisch ist, besteht ebenfalls ein Courtageanspruch . Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet. Ein Courtageanspruch von JVH besteht ferner, wenn ein Folgegeschäft in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem ursprünglichen Hauptvertrag abgeschlossen wird. Als Folgegeschäft gelten insoweit auch Erweiterungen oder Veränderungen des ursprünglichen Hauptvertrages. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
Die schriftlichen und mündlichen Informationen zum Vertragsobjekt stammen von unseren Vertragspartnern oder sonstigen Auskunftsberechtigten. Dies gilt auch für die das Vertragsobjekt betreffenden Informationen in einem Exposé. JVH wird diese Information nur auf offensichtliche Unrichtigkeit überprüfen. JVH übernimmt aber insbesondere keine Haftung oder Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen, es sei denn, JVH fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
Irrtum und /oder Zwischenverkauf oder –Vermietung bleiben vorbehalten. Im Übrigen haftet JVH nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, bei Fehlen zugesicherter oder garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn und soweit JVH gesetzlich zwingend haftet.
VORKENNTNIS KUNDE
Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er JVH dies unverzüglich mitzuteilen.
Objektdetails
- Verfügbar ab
- sofort
Energie
- Heizung
- Etagenheizung
Weitere Referenzen
Verkauft
Verkauft