Lagewert des Bodens
Der Bodenrichtwert beschreibt den durchschnittlichen Wert eines Quadratmeters Boden innerhalb der jeweiligen Zone.


Bodenrichtwerte · Hessen
Geben Sie eine Adresse in Hessen ein und erhalten Sie den amtlichen Bodenrichtwert der zugehörigen Zone – direkt, kostenfrei und verständlich eingeordnet.
Kostenlose Abfrage für ganz Hessen
Die Adresse wird einer amtlichen hessischen Bodenrichtwertzone zugeordnet. Der angezeigte Wert beschreibt den Boden – nicht das Gebäude und nicht automatisch den erzielbaren Verkaufspreis.
Hessenweit einheitlich abfragen
Von Nordhessen bis zur Bergstraße und vom Rheingau bis Fulda: Die Abfrage greift nach Auswahl der Adresse auf den landesweiten amtlichen Datendienst zu.
Der Bodenrichtwert beschreibt den durchschnittlichen Wert eines Quadratmeters Boden innerhalb der jeweiligen Zone.
Die gewählte Adresse wird automatisch mit der räumlich passenden Bodenrichtwertzone abgeglichen.
Gebäude, Zustand, Rechte, Mikrolage und aktuelle Nachfrage müssen zusätzlich betrachtet werden.
Grundstückswert verstehen
Als vereinfachte Orientierung lässt sich die Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert multiplizieren. Für eine belastbare Einschätzung sind die Eigenschaften des konkreten Grundstücks und die Bebauung gesondert zu prüfen.
600 m² Grundstück×750 €/m² Bodenrichtwert

Fachlich eingeordnet
Mark Jung begleitet Eigentümer als DEKRA zertifizierter Sachverständiger. Für eine persönliche Einschätzung betrachtet er neben dem Bodenrichtwert die konkrete Lage, den Grundstückszuschnitt, die Bebauung, den Zustand und die aktuelle Nachfrage.
Mehr über Mark Jung und JUNG VON HAUSQuelle & Transparenz
Die Zonen und Werte werden nach der Adresseingabe aus dem WFS HE BORIS 2024 des Hessischen Landesamts für Bodenmanagement und Geoinformation abgerufen. Verwendet wird der Stichtag 01.01.2024.
Die automatische Abfrage erleichtert den Zugang zum amtlichen Datensatz. Sie ersetzt weder einen amtlichen Auszug noch eine individuelle Grundstücks- oder Immobilienbewertung.
Amtliche Datengrundlage ansehenHäufige Fragen
Die Adressabfrage ist für ganz Hessen ausgelegt – darunter Frankfurt am Main, Wiesbaden, Darmstadt, Kassel, Offenbach, Hanau, der Rheingau-Taunus-Kreis und alle weiteren hessischen Gemeinden.
Verwendet werden die amtlichen hessischen Bodenrichtwertzonen mit Stichtag 01.01.2024. Dieser Datenstand wird über den WFS HE BORIS 2024 bereitgestellt.
Nein. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert des Bodens innerhalb einer Zone. Grundstückszuschnitt, Nutzung, Rechte, Erschließung, Bebauung und Marktlage können zu Abweichungen führen.
Nein. Häuser, Wohnungen, Modernisierungen und Ausstattungsmerkmale werden im Bodenrichtwert nicht berücksichtigt.
Einzelne Standorte können außerhalb einer zonalen Darstellung liegen oder von der amtlichen Schnittstelle vorübergehend nicht geliefert werden. In diesem Fall sollte die Adresse geprüft oder die Abfrage später wiederholt werden.
Ihre Immobilie im Ganzen
Sie möchten wissen, wie Grundstück, Gebäude, Zustand und Marktlage zusammenwirken? Wir ordnen Ihre Immobilie persönlich ein.