Lichtdurchfluteter Wohnraum mit großzügigen Fensterflächen

Eigentümerwissen · Rhein-Main

Energieausweis.
Bedarf oder
Verbrauch?

Bedarf oder Verbrauch?
Die Grundlage macht den Unterschied.

Ein Ratgeber von JUNG VON HAUS Immobilien · Stand:

Für Wohnung, Haus & Mehrfamilienhaus

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis zeigt die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes – als Orientierung für Eigentümer, Käufer und Mieter.

Für Wohnung, Haus und Mehrfamilienhaus gibt es zwei Varianten: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Beide beziehen sich grundsätzlich auf das gesamte Gebäude.

Bedarfsausweis & Verbrauchsausweis

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Was ist der Unterschied?

Berechnet

Bedarfsausweis

Bewertet Gebäudehülle und Heiztechnik unter standardisierten Bedingungen.

Basis
Bauweise, Dämmung, Fenster und Heizung.
Einordnung
Unabhängig vom persönlichen Heizverhalten. Gute Gebäudedaten sind entscheidend.
Gemessen

Verbrauchsausweis

Wertet den erfassten Energieverbrauch aus und bereinigt Wettereinflüsse.

Basis
Mindestens 36 zusammenhängende Monate geeigneter Verbrauchsdaten.
Einordnung
Vom Verhalten der Bewohner beeinflusst. Leerstände sind zu berücksichtigen.

Beide Ausweisarten liefern Orientierung – keine Prognose Ihrer persönlichen Heizkosten.

Den Ausweis richtig lesen

Energiekennwert und Effizienzklasse auf einen Blick.

Der Endenergiekennwert gibt Bedarf oder Verbrauch pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr an. Die Klassen A+ bis H erleichtern die Einordnung.

Die Gebäudenutzfläche kann von der Wohnfläche abweichen. Der Primärenergiekennwert berücksichtigt zusätzlich die Bereitstellung der Energieträger.

ENERGIEAUSWEISSCHEMATISCHES BEISPIEL
WohngebäudeWohnung · Haus · Mehrfamilienhaus

Endenergiebedarf · Beispielwert

85 kWh/(m²·a)Klasse C
A+ABCDEFGH
Niedriger KennwertHoher Kennwert
Vereinfachter Ausschnitt, kein gültiger Ausweis. Beispiel: 85 kWh/(m²·a) liegen in Klasse C. Farbfelder ohne maßstäbliche Werteabstände.

Gesetzliche Grundlagen

Wann ist ein Energieausweis erforderlich?

Die §§ 79–88 der gesetzlichen Vorschriften zur Gebäudeenergie regeln Ausstellung, Verwendung und Pflichtangaben.

Ausstellung und Verwendung: § 80

Verkauf und Neuvermietung

Bei Verkauf oder Neuvermietung ist grundsätzlich ein gültiger Ausweis nötig. Ausnahmen gelten etwa für Baudenkmäler und Gebäude bis 50 m² Nutzfläche – nicht für einzelne kleine Wohnungen.

Neubau und bauliche Änderungen

Neubauten brauchen einen Bedarfsausweis. Im Bestand können bestimmte Änderungen mit energetischer Gesamtberechnung einen neuen Ausweis erfordern; einzelne Modernisierungen nicht automatisch.

Anzeige, Besichtigung und Vertrag

Liegt der Ausweis vor, gehören seine Pflichtdaten in die kommerzielle Anzeige: Ausweisart, Endenergiekennwert, Heizenergieträger sowie bei Wohngebäuden Baujahr und Effizienzklasse. Vorlage spätestens bei der Besichtigung; ohne Besichtigung unverzüglich, spätestens auf Aufforderung. Nach Vertragsschluss folgt die Übergabe als Original oder Kopie.

Was gilt für Ihre Immobilie?

Energieausweis für Wohnung, Haus und Mehrfamilienhaus

Eigentumswohnung

Meist gilt der Ausweis des gesamten Wohngebäudes. Fragen Sie Ihre Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft nach dem Dokument.

Einfamilienhaus und Mehrfamilienhaus

Der Ausweis betrachtet grundsätzlich das Gebäude als Ganzes – beim Mehrfamilienhaus alle Wohnungen gemeinsam.

Wohnen und Gewerbe unter einem Dach

Wohn- und Gewerbeteile müssen unter Umständen getrennt betrachtet werden. Das klärt der Fachmann.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Energieausweis

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Grundsätzlich zehn Jahre. Bestimmte bauliche Änderungen können vorher einen neuen Ausweis erforderlich machen.

Wann ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben?

Bei Neubauten. Außerdem im Bestand bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 – außer sie erfüllten bereits bei Fertigstellung oder nach Modernisierung das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977. Sonst besteht bei bestehenden Wohngebäuden grundsätzlich Wahlfreiheit; ein Verbrauchsausweis setzt geeignete Verbrauchsdaten voraus.

Brauche ich bei Eigennutzung einen Energieausweis?

Bei unveränderter Eigennutzung im Bestand normalerweise nicht. Neubau, bestimmte bauliche Änderungen, Verkauf oder Neuvermietung können eine Pflicht auslösen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je nach Ausweisart: Baupläne, Flächen, Baujahr, Heiztechnik und Modernisierungsnachweise. Für den Verbrauchsausweis zusätzlich geeignete Verbrauchsabrechnungen. Der Fachmann klärt den genauen Bedarf.

Was kostet ein Energieausweis?

Das richtet sich nach Ausweisart, Gebäude und Datenlage. Kosten und Bearbeitungszeit werden vor der Beauftragung mit dem Fachmann abgestimmt.

Mark Jung, Ihr Ansprechpartner bei JUNG VON HAUSMark Jung · JUNG VON HAUS

Unterstützung in Wiesbaden & Rhein-Main

Fragen zum Ausweis?
Wir unterstützen Sie.

Mark Jung unterstützt Eigentümer in Wiesbaden und Rhein-Main bei den Unterlagen und der Organisation mit einem ausstellungsberechtigten Fachmann.

Prüfung und Ausstellung übernimmt der Fachmann. Umfang, Kosten und Termine klären wir vor der Beauftragung.

Für den Erstkontakt genügen Lage und Anliegen Ihrer Immobilie.

Zum Nachlesen

Informiert entscheiden.

Redaktion: JUNG VON HAUS Immobilien. Allgemeine Orientierung für Wohngebäude; keine individuelle fachliche oder rechtliche Prüfung.

Gesetzliche Grundlagen: §§ 79–88 Verbraucherzentrale: Pflichten für Eigentümer Verbraucherzentrale: Kennwerte verstehen