Bedarfsausweis
Bewertet Gebäudehülle und Heiztechnik unter standardisierten Bedingungen.
- Basis
- Bauweise, Dämmung, Fenster und Heizung.
- Einordnung
- Unabhängig vom persönlichen Heizverhalten. Gute Gebäudedaten sind entscheidend.


Eigentümerwissen · Rhein-Main
Bedarf oder Verbrauch?
Die Grundlage macht den Unterschied.
Für Wohnung, Haus & Mehrfamilienhaus
Der Energieausweis zeigt die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes – als Orientierung für Eigentümer, Käufer und Mieter.
Für Wohnung, Haus und Mehrfamilienhaus gibt es zwei Varianten: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Beide beziehen sich grundsätzlich auf das gesamte Gebäude.
Bedarfsausweis & Verbrauchsausweis
Bewertet Gebäudehülle und Heiztechnik unter standardisierten Bedingungen.
Wertet den erfassten Energieverbrauch aus und bereinigt Wettereinflüsse.
Beide Ausweisarten liefern Orientierung – keine Prognose Ihrer persönlichen Heizkosten.
Den Ausweis richtig lesen
Der Endenergiekennwert gibt Bedarf oder Verbrauch pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr an. Die Klassen A+ bis H erleichtern die Einordnung.
Die Gebäudenutzfläche kann von der Wohnfläche abweichen. Der Primärenergiekennwert berücksichtigt zusätzlich die Bereitstellung der Energieträger.
Endenergiebedarf · Beispielwert
Gesetzliche Grundlagen
Die §§ 79–88 der gesetzlichen Vorschriften zur Gebäudeenergie regeln Ausstellung, Verwendung und Pflichtangaben.
Ausstellung und Verwendung: § 80Bei Verkauf oder Neuvermietung ist grundsätzlich ein gültiger Ausweis nötig. Ausnahmen gelten etwa für Baudenkmäler und Gebäude bis 50 m² Nutzfläche – nicht für einzelne kleine Wohnungen.
Neubauten brauchen einen Bedarfsausweis. Im Bestand können bestimmte Änderungen mit energetischer Gesamtberechnung einen neuen Ausweis erfordern; einzelne Modernisierungen nicht automatisch.
Liegt der Ausweis vor, gehören seine Pflichtdaten in die kommerzielle Anzeige: Ausweisart, Endenergiekennwert, Heizenergieträger sowie bei Wohngebäuden Baujahr und Effizienzklasse. Vorlage spätestens bei der Besichtigung; ohne Besichtigung unverzüglich, spätestens auf Aufforderung. Nach Vertragsschluss folgt die Übergabe als Original oder Kopie.
Was gilt für Ihre Immobilie?
Meist gilt der Ausweis des gesamten Wohngebäudes. Fragen Sie Ihre Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft nach dem Dokument.
Der Ausweis betrachtet grundsätzlich das Gebäude als Ganzes – beim Mehrfamilienhaus alle Wohnungen gemeinsam.
Wohn- und Gewerbeteile müssen unter Umständen getrennt betrachtet werden. Das klärt der Fachmann.
Häufige Fragen
Grundsätzlich zehn Jahre. Bestimmte bauliche Änderungen können vorher einen neuen Ausweis erforderlich machen.
Bei Neubauten. Außerdem im Bestand bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 – außer sie erfüllten bereits bei Fertigstellung oder nach Modernisierung das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977. Sonst besteht bei bestehenden Wohngebäuden grundsätzlich Wahlfreiheit; ein Verbrauchsausweis setzt geeignete Verbrauchsdaten voraus.
Bei unveränderter Eigennutzung im Bestand normalerweise nicht. Neubau, bestimmte bauliche Änderungen, Verkauf oder Neuvermietung können eine Pflicht auslösen.
Je nach Ausweisart: Baupläne, Flächen, Baujahr, Heiztechnik und Modernisierungsnachweise. Für den Verbrauchsausweis zusätzlich geeignete Verbrauchsabrechnungen. Der Fachmann klärt den genauen Bedarf.
Das richtet sich nach Ausweisart, Gebäude und Datenlage. Kosten und Bearbeitungszeit werden vor der Beauftragung mit dem Fachmann abgestimmt.
Mark Jung · JUNG VON HAUSUnterstützung in Wiesbaden & Rhein-Main
Mark Jung unterstützt Eigentümer in Wiesbaden und Rhein-Main bei den Unterlagen und der Organisation mit einem ausstellungsberechtigten Fachmann.
Prüfung und Ausstellung übernimmt der Fachmann. Umfang, Kosten und Termine klären wir vor der Beauftragung.
Für den Erstkontakt genügen Lage und Anliegen Ihrer Immobilie.
Zum Nachlesen
Redaktion: JUNG VON HAUS Immobilien. Allgemeine Orientierung für Wohngebäude; keine individuelle fachliche oder rechtliche Prüfung.